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Unsere Forderungen

1. Schulsozialarbeit gehört an jede sächsische Schule!

Sie muss in Sachsen gesetzlich verankert werden und für jeden Schultyp (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Förderschule, Berufsschule, Freie Schule) verpflichtend sein. An jede Schule gehört mindestens ein Schulsozialarbeiter, bei Bedarf auch mehrere.

Warum?

Weil Schulsozialarbeiter auf Bedürfnisse der Schüler eingehen und Beziehungsarbeit machen, die Lehrer in diesem Umfang nicht leisten können. Ohne Bindung keine Bildung!

Weil in Sachsen zurzeit jeder zehnte Schüler die Schule ohne Abschluss verlässt. Schulsozialarbeit von der Grundschule an kann die Quoten der Schulabbrecher, Sitzenbleiber, Schulschwänzer und Schulverweigerer verringern und den Übergang von der Schule in die Ausbildung erleichtern. Davon profitiert auch die Wirtschaft.

Weil der gesellschaftliche Wandel traditionelle Lebensmuster verändert und Familien unter Stress gesetzt hat. Familiäre Sorgen werden in die Schule hineingetragen, wo Leistungsanforderungen und Wettbewerbsdruck die Probleme oft verstärken. Schulsozialarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit.

2. Schulsozialarbeit muss dauerhaft vom Land finanziert werden!

Der Freistaat Sachsen muss eine kontinuierliche, auf Vertrauen basierende Schulsozialarbeit möglich machen.

Warum?

Weil das Erlernen sozialer Kompetenzen ein wichtiger Teil von Bildung ist – und Bildung ist Ländersache.

Weil Schulsozialarbeit die vom Freistaat bezahlten Lehrer entlastet und zuweilen Klassen überhaupt erst beschulbar macht. Also profitiert auch der Freistaat davon.

Weil der Freistaat Sachsen in die Zukunft des Landes investieren muss. Die gegenwärtigen Haushaltsüberschüsse sollten dies ermöglichen.

3. Schulsozialarbeit muss unabhängig bleiben!

Schulleitungen und die Sächsische Bildungsagentur dürfen gegenüber Schulsozialarbeitern nicht weisungsberechtigt sein. Wie bisher muss Schulsozialarbeit von freien Trägern verantwortet werden.

Warum?

Weil Schulsozialarbeiter für die Kinder, die Eltern und die Lehrer neutrale Ansprechpartner sein sollen.

Weil Schulsozialarbeiter auch Vermittler zwischen den einzelnen Interessensgruppen an der Schule sind – und Vermittler müssen unparteiisch sein.

Weil die Vermittlung von sozialen Kompetenzen andere Methoden braucht und anderen Logiken folgt als die Vermittlung von Sach- und Fachwissen.